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Ihr Vorteil

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Vater Staat greift Weiterbildungswilligen mit bis zu 500 Euro unter die Arme!

Seit Ende 2008 gibt es dafür die Bildungsprämie. Wer einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar besuchen will, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhält dafür einen Prämiengutschein.

Die Idee ist einfach: Sie finden/suchen einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen. Sie bekommen die Hälfte ( bis zu 500 Euro) der Gebühr vom Staat dazu. Geschenkt.

Die Bedingungen sind einfach: Sie sind erwerbstätig, dürfen aber nicht mehr 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) im Jahr versteuern. Das ist die obere Einkommensgrenze.

Unter der Service-Telefonnummer 0800 2623000 bekommen Sie weitere Informationen. Oder Sie klicken auf den folgenden Link

Informationen zur Bildungsprämie
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Kennen Sie schon den BildungsScheck?

Die Landesregierung NRW stärkt mit ihrer "Bildungsscheck-Initiative" die Wettbewerbsfähigkeit von Kleinfirmen bzw. Selbständigen. Profitieren Sie davon.

Das Land NRW übernimmt dafür Ihre Weiterbildungskosten zu 50 Prozent (max. 500 Euro).

Infos dazu unter: www.bildungsscheck.nrw.de.
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Sie möchten sich lieber als Fußpfleger/in selbständig machen, anstatt Arbeitslosengeld zu beziehen?

Ein Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit könnte Ihnen den Weg ebnen! Besuchen Sie das Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Hier erfahren Sie, was es mit dem Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit auf sich hat und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit Sie eine solche Förderung erhalten.

Hier der Link zum Gründungszuschuss:

Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Sie beziehen Arbeitslosengeld II und suchen nach einem Neueinstieg ins Erwerbsleben?

Die Bundesagentur für Arbeit gewährt in solchen Fällen ein Einstiegsgeld und weitere Leistungen, wenn Ihr Vorhaben erfolgversprechend ist.

Zur Beurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit muss der Gründer die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorlegen. Zu den fachkundige Stellen zählen zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kreditinstitute, Gründungszentren sowie Steuerberater. Lesen Sie mehr unter

Einstiegsgeld